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IT-Sicherheitsgesetz

Wichtige Informationen für Webseitenbetreiber zum IT-Sicherheitsgesetz

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Im Jahr 2015 hat der Deutsche Bundestag das IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet.

Der wesentliche Punkt, der die meisten Webseitenbetreiber berührt, ist folgender: Wenn Sie über Ihre Webseite Waren, Dienstleistungen o.Ä. anbieten, sind Sie verpflichtet, die jeweils neueste Technik anzuwenden, um Ihre Kundendaten bestmöglich vor fremdem Zugriff und Missbrauch zu schützen, sprich: Sie müssen aktiv werden.

Um jederzeit optimale Sicherheit gewährleisten zu können, sollte Ihr System mit regelmäßigen Updates auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten werden. Der Aufwand ist in der Regel gering und erfordert nur einige Mausklicks. Anschließend sollte allerdings die Funktionalität überprüft werden, um Probleme mit der Kompatibilität oder gar Ausfälle zu vermeiden.

Im täglichen Arbeitsablauf fehlt häufig die Zeit, jedes neue Update sofort zu installieren. Wenn es dabei nur um „Schönheitsreparaturen“ oder kleinere, interne Fehler der Software geht, ergeben sich daraus normalerweise auch keine Probleme.

Bei drohenden Sicherheitsmängeln ist die Rechtslage nun aber eindeutig geklärt: Wenn einem Webseitenbetreiber Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, muss er im Schadensfall haften.

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Wenn Sie mehr Informationen zum IT-Sicherheitsgesetz und den damit verbundenen Anforderungen wünschen, sprechen Sie einfach mit uns. Wir beraten Sie gerne ausführlich.